Strafrecht
Wenn eine Person mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert wird, stellt dies in der Regel eine enorme psychische Belastung dar
Oft ist unklar, wie das Verfahren enden wird, und es fällt schwer, klare Gedanken zu fassen. Es ist jedoch entscheidend, gerade in solchen Situationen rationale Entscheidungen zu treffen.
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten, wie es im deutschen Strafrecht vorgesehen ist. Sie haben auch das Recht, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger zu engagieren und diesen jederzeit zu beauftragen.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme erhalten wir Akteneinsicht. Basierend auf diesen Informationen kann in Ruhe das weitere Vorgehen festgelegt und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.
Strafverfahren – Was jetzt zu tun ist
Beschuldigte einer Straftat erfahren meist durch eine polizeiliche Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder bei einer Festnahme von den Anschuldigungen. Danach stellen sich viele Fragen:
- Welche Strafe erwartet mich bei einer Verurteilung?
- Wie sollte ich mich jetzt verhalten und wie geht es nun weiter?
- Wer kann mir bei meinem Problem helfen?
Keine Aussage ohne Anwalt
Haben Sie eine Vorladung erhalten, steht eine Hausdurchsuchung bevor oder läuft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie?
Frühzeitige Verteidigung verhindert belastende Aussagen. Machen Sie keine Aussage!
Versuchen Sie nicht die Tat auszuräumen. Jedes Wort, dass Sie sagen, wird gegen Sie verwendet. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten und als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Ein kompetenter Fachanwalt für Strafrecht wird sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und dafür Sorgen, dass Sie nicht weiter belästigt werden. Außerdem wird er Akteneinsicht beantragen und die Beweise und Indizien genauestens prüfen. Daraufhin kann eine zielgerichtete Verteidigung aufgebaut werden.
Digitale Kanzlei für Strafrecht
- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.