Unternehmen & Finanzen
Wir beraten Sie rechtlich und steuerlich vor, bei und nach der Gründung Ihrer GmbH, UG, GbR, KG, OHG und AG
Unsere Experten helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform und koordinieren bei Bedarf notarielle Beurkundungen in Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern. Dadurch können wir flexibel auf Ihre Anforderungen reagieren.
Gemeinsam mit unseren Steuerberatern unterstützen wir Sie bei wirtschaftlichen und steuerlichen Umstrukturierungen innerhalb sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei täglichen unternehmerischen Entscheidungen zur Seite und vertreten Sie bei Bedarf in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.
Überblick möglicher Rechtsformen für Gründer in Deutschland
In Deutschland stehen Existenzgründer:innen mehrere Rechtsformen zur Verfügung, von denen jede ihre Vor- und Nachteile hat. Im Fokus dieses Artikels stehen die GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR und das Einzelunternehmen, da diese für viele Gründer:innen die relevantesten Optionen sind. Im Folgenden beleuchten wir jede dieser Rechtsformen und gehen auf Besonderheiten, Haftung und typische Problemfelder ein.
GmbH vs. UG vs. GbR (Kurzüberblick):
- GmbH: Haftungsbeschränkt, 25.000 € Stammkapital
- UG: Haftungsbeschränkt, Gründung ab 1 €
- GbR: Persönliche Haftung, mindestens zwei Personen
- Einzelunternehmen: Persönliche Haftung, einfacher Start ohne Gesellschaft
GmbH gründen: Vorteile, Haftung und Voraussetzungen
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung und einem Stammkapital von 25.000 Euro.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft. Kennzeichnend ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen; das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt. Voraussetzung ist ein Stammkapital von 25.000 €, wovon mindestens die Hälfte vor Anmeldung eingezahlt sein muss, sowie ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Die GmbH entsteht rechtlich erst mit Eintragung im Handelsregister.
Unternehmergesellschaft (UG): Mini-GmbH erklärt
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine haftungsbeschränkte Einstiegsform der GmbH und kann bereits mit geringem Kapital gegründet werden („Mini-GmbH“). Anders als die GmbH erfordert sie kein Stammkapital von 25.000 €, sondern kann ab 1 € gegründet werden. Voraussetzung ist jedoch die vollständige Einzahlung in Geld vor Eintragung; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Zudem besteht eine Thesaurierungspflicht: 25 % des Jahresüberschusses sind in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind; anschließend ist eine Umwandlung in eine GmbH möglich.
Die UG bietet Haftungsbeschränkung, muss aber den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Fehlt dieser, droht persönliche Haftung (BGH, Urteil vom 13.01.2022 – III ZR 210/20). Die Gründung ist vereinfacht, etwa durch das Musterprotokoll bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, ersetzt jedoch keine individuelle Vertragsgestaltung. Nachteile sind geringere Reputation und Vertrauen im Geschäftsverkehr.
Rechtsformen und Unternehmensgründung
GmbH & Co. KG gründen
GmbH & Co. KG ist eine besondere Kommanditgesellschaft: Die Unternehmerin (Komplementärin) oder der Unternehmer (Komplementär), der bei einer einfachen KG mit seinem Privatvermögen haftet, ist hier eine GmbH.
Aktionsgesellschaft gründen
Möchten Sie eine AG gründen, brauchen Sie eine Satzung, Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionäre, einen Eintrag ins Handelsregister und 50.000 Euro Grundkapital. Mit der Gründung haftet die AG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen und genießt bei Stakeholdern oft ein hohes Ansehen.
GbR gründen: Wann sich die Rechtsform lohnt
Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haften.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die grundlegende Personengesellschaft des deutschen Rechts und entsteht nach § 705 BGB durch Vertrag zwischen mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie kann formlos, sogar mündlich, gegründet werden und erfordert weder Mindestkapital noch Handelsregistereintragung, solange kein Handelsgewerbe betrieben wird. Dadurch ist sie besonders für kleine Unternehmungen, Freiberufler oder Projektgesellschaften attraktiv. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen, um interne Regelungen wie Gewinnverteilung oder Geschäftsführung festzulegen.
Größter Nachteil ist die Haftung: Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen – vergleichbar mit § 128 HGB. Gläubiger können jeden Gesellschafter vollständig in Anspruch nehmen. Versicherungen oder vertragliche Regelungen mindern das Risiko nur begrenzt. Überschreitet die GbR eine kaufmännische Schwelle, wird sie zur OHG mit Registerpflicht. Ohne klare Verträge drohen Konflikte. Daher ist die GbR einfach im Start, aber risikobehaftet.
Auch die Außendarstellung und rechtliche Einordnung der GbR kann in der Praxis Herausforderungen mit sich bringen. Bei weiteren Fragen zur Gründung einer GbR kommen Sie gern jederzeit auf uns zu!
Einzelunternehmen gründen: Vorteile und Risiken
Das Einzelunternehmen ist die unkomplizierteste Form der Selbstständigkeit, allerdings ohne Haftungsbeschränkung.
Hier gründet eine einzelne Person ein Unternehmen, ohne dass eine eigene juristische Person entsteht. Der Start ist einfach: Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit genügen; Mindestkapital und notarielle Beurkundung sind nicht erforderlich. Der Einzelunternehmer entscheidet allein, haftet aber mangels rechtlicher Trennung zwischen Person und Geschäft unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen für sämtliche Schulden und Schadenersatzforderungen; im schlimmsten Fall droht die Privatinsolvenz. Gerade für Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige ist diese Rechtsform wegen des geringen bürokratischen Aufwands attraktiv.
Zu beachten sind jedoch die gewerberechtlichen Pflichten, insbesondere die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls die Eintragung als Kaufmann ins Handelsregister, wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt (§ 1 HGB). Auch steuerlich kann es bei kleinen Umsätzen Erleichterungen geben, etwa durch die Kleinunternehmerregelung. Wächst das Unternehmen, werden Kredite, Mitarbeiter und Haftungsrisiken größer; dann ist häufig der Wechsel in eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie GmbH oder UG ratsam. Versicherungen und Vertragsklauseln mindern Risiken nur teilweise.
Unser Leistungsspektrum
- Gründung & Rechtsformwahl: GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG, GbR, Einzelfirma
- Corporate Governance: Organpflichten, Erstellung, Überprüfung sowie Änderung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen, Geschäftsführerdienstverträge etc.
- Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlung von Eigen- und Fremdkapital
- Strukturmaßnahmen & Umwandlungen: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, grenzüberschreitende Sitzverlegung
- Haftung & Verantwortlichkeit von Organen: Prävention und Verteidigung in Haftungsfällen
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- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.