Sanktionsrecht
Embargoverstöße sind bußgeld- und strafbewehrt
Embargos und Sanktionen sind von der Politik eingesetzte Instrumente, um die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern zu beschränken.
Rechtsgrundlagen und wichtige Verordnungen
Rechtsgrundlagen im Sanktionsrecht sind in nationalen und internationalen Normen festgeschrieben. In Deutschland sind wichtige Vorschriften im Strafgesetzbuch und im Strafvollzugsgesetz verankert. Die EU etabliert durch Verordnungen wie VO (EU) 833/2014 rechtliche Rahmenbedingungen für Sanktionen. Diese Regelwerke definieren Sanktionsarten und rechtliche Konsequenzen. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/sanktionen.html
Wir beraten Ihr Unternehmen zu sämtlichen Sanktionsregimen der EU sowie zu den nationalen Umsetzungsregelungen. Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt dabei auf den EU-Sanktionsverordnungen betreffend den Iran und Russland.
Zur Durchsetzung und Überwachung der Sanktionen ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als eine zentrale Behörde, zuständig. https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html
Verstöße gegen das Sanktionsrecht können schwerwiegende Konsequenzen haben. Dazu gehören Bußgelder, Strafzahlungen, die Einleitung von Strafverfahren und der Entzug von Exportlizenzen. Unternehmen können zudem erheblichen Reputationsschaden erleiden.
Unser Leistungsspektrum
Wir helfen Ihnen:
- gegen eine Partei Sanktionen verhängt sind
- der Gegenstand der Streitigkeit von Sanktionen betroffen ist
- Parteien oder nahestehende Unternehmen und Personen Staatsangehörige oder Ansässige eines Landes sind, gegen das Sanktionen verhängt sind
- Genehmigungspflichten
- Ausführbeschränkungen
- Zollbestimmungen
- Importverbote
Digitale Kanzlei für Unternehmen & Finanzen
- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.