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Berufungsgericht von Versailles hat unsere Auffassung geteilt

 

Das Berufungsgericht von Versailles hat in seinem Urteil vom 18. Januar 2024, Az.: Nr. RG 21/06842, unserer Auffassung vollständig angeschlossen und das erstinstanzliche Urteil eines französischen Gerichtes aufgehoben. Damit haben wir für unseren Mandanten eine Herausgabeklage der großen französischen Bank für ein Luxusfahrzeug, welches er zuvor von einem unberechtigten Besitzer erworben hat, und ihre Schadenersatzklage in nicht unerheblicher Höhe abgewendet.

Das Berufungsgericht von Versailles hat letztendlich unserer Auffassung angeschlossen und auf diese Streitigkeit das deutsche Recht angewendet und ein gutgläubiger Erwerb des Nobelfahrzeuges unseres Mandanten bejaht.